Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der
Mieter stellt auf seine Kosten die Infrastruktur die auf der Offerte
verlangte wurde, bis spätestens Aufbaubeginn bereit. Anschlüsse für
Strom und Wasser (auch Abfluss) max. Entfernung zum Standort: 20
Meter, sofern nichts anderes vermerkt.
Das Equipment wird, sofern nichts anderes vermerkt, von Landolt
Lasertechnik an den Anlassort transportiert. Der Mieter verpflichtet
sich jederzeit Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Der Mieter hat die
Zu, und Abfahrtswege für den Transport offen zu halten und für eine
Abstellmöglichkeit der Transportfahrzeuge zu sorgen.
Der Mieter hat uns auf alle gesetzlichen, behördlichen oder
vertraglichen Vorschriften aufmerksam zu machen, die bei der Erfüllung
des Vertrages zu beachten sind.
Es obliegt dem Mieter den Stromanschluss, den Wasserzu- und Abfluss
einzurichten und die bau-, feuer- und gewerbepolizeilichen
Bewilligungen einzuholen.
! LASERSHOWS SIND MELDEPFLICHTIG !
Der Mieter haftet für Diebstähle und sämtliche Beschädigungen am
Equipment von Landolt Lasertechnik durch Ihn selbst oder durch
Drittpersonen in der Zeit, in der die Anlage ausgeladen wird und bis
sie wieder eingeladen ist. Weiter haftet der Mieter auch für Schäden an
der Anlage, die durch fehlerhaft elektrische und, oder mechanische
Installationen verursacht werden.
Erfüllt der Mieter eine der aufgeführten Voraussetzungen nicht, und
die Anlage kann deshalb nicht betrieben werden, haftet der Mieter zu
100% für den vereinbarten Preises.
Ausgeführte Programmierarbeiten werden zu 100% verrechnet.
Liegt die Temperatur unter Null oder über 35°C und steigt die Luftfeuchtigkeit über
95% rel. , ist die Funktion der Systeme nicht mehr gewährleistet. Bei Open Air Veranstaltungen ist seitens des Mieters für genügend
Regen- und Windschutz zu sorgen. Regen, Schnee, Wind, Nebel, Dunst oder helle
Lichtquellen können das Geschehen negativ beeinflussen.
Das Risiko
liegt diesbezüglich beim Mieter.
Alle Preisangaben ohne Gewähr und exkl. Mwst.
Der Gerichtsstand ist Bülach